Donnerstag, Juni 02, 2016
Jeder hat ein Recht auf ein eigenes Girokonto. Bei Bankenpleiten gibt es schneller Geld zurück. Freunde des Fußballs dürfen länger lärmen - zumindest beim Public Viewing. Der Sport selbst bekommt ein neues Regelwerk.
Girokonto für jedermann
Jeder, der in der EU lebt und mindestens 18 Jahre alt ist, hat ein Recht auf ein eigenes Girokonto. Das ist Deutschland ab 19. Juni gesetzlich verankert. Mit dem sogenannten Basiskonto können unter anderem auch wohnungslose oder asylsuchende Menschen ein Konto eröffnen und darüber Einzahlungen, Auszahlungen oder Überweisungen vornehmen. Es lässt sich mit Hilfe eines leicht gestalteten Musterantrags beantragen und kann auch als Pfändungsschutzkonto deklariert werden. Einen Dispokredit oder anderweitige Überziehungsmöglichkeiten gibt es beim Basiskonto nicht. Banken und Sparkassen dürfen die Eröffnung nicht verwehren und müssen die Inhaber über alle Gebühren transparent informieren.Nach Bankenpleite schneller Geld zurück
Bankkunden bekommen nach der Insolvenz ihres Kreditinstituts in Deutschland ab 1. Juni schneller ihr Geld zurück. Die dafür vorgegebene Frist wurde von 20 auf sieben Arbeitstage verkürzt. Die Regelung ist Teil der bereits 2015 beschlossenen Regeln zur Einlagensicherung und soll bis spätestens 2024 in der gesamten EU gelten.
Lockerer Lärmschutz während der Fußball-EM
Während der Fußball-Europameisterschaft wird dieLärmschutzverordnung vorübergehend geändert. Damit dürfen auch die Spiele, die bis in die späten Nachtstunden stattfinden, nach 22 Uhr öffentlich übertragen werden. Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Europameisterschaft findet vom 10. Juni bis zum 10. Juli in Frankreich statt.Neue Regeln im Fußball
Fußball wird ab 1. Juni nach neuen Regeln gespielt. Das International Football Association Board (IFAB) hat als Hüter über die Gesetze des Spielsfast 100 Regeln geändert. Sie betreffen unter anderem die Ausführung des Anstoßes, die Behandlung von Verletzten oder die Bestrafung von Spielern. So wird muss etwa eine "Notbremse" im Strafraum nicht mehr zwingend dreifach mit Elfmeter, Platzverweis und Sperre bestraft werden. Rote Karten können dagegen auch bereits vor dem Spiel gezeigt werden, etwa wenn Spieler gegnerischer Mannschaften vor dem Auflaufen aneinandergeraten.Ende des "Ewigen Widerrufsrechts"
Das Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten wird auf ein Jahr und 14 Tage begrenzt. Für zwischen 1. August 2002 und 10. Juni 2010 abgeschlossene Verträge, deren Widerrufsbelehrung einen Formfehler enthielt, endet die Widerrufsfrist zum 21. Juni 2016.
DVB-T2-HD ab Juni im Testbetrieb
Zum 1. Juni beginnt in Deutschland der Testbetrieb von DVB-T2-HD. Mit dem neuen Standard des digitalen Antennenfernsehens sind auch HD-Übertragungen möglich. Davon können sich in den Testregionen Fußballfans während der EM überzeugen. Zum Empfang ist neben einem HD-Fernseher ein DVB-T2-HD-Empfänger mit dem HEVC-Kompressionsstandard nötig. Anders als bisher wollen auch einige private Sender ihr Programm über das HD-Antennenfernsehen verbreiten, nach der Testphase allerdings gegen Bezahlung. DVB-T2-HD soll ab März 2017 flächendeckend eingeführt werden. Der bisherige Standard DVB-T wird 2019 abgeschaltet.
http://www.mdr.de/ratgeber/neu-ab-juni-100_zc-f31800a6_zs-a8e033bc.html
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Etiketten: Girokonto, Fussball, Lärmschutz
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