Freitag, Dezember 12, 2014
Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme) ist eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen als Ganzes oder teilweise durch einen Kaufvertrag vom Verkäufer auf einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung oder im Tausch gegen Anteile des Käuferunternehmens übertragen wird.

Der Unternehmenskauf (auch Akquisition oder Übernahme) ist eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen als Ganzes oder teilweise durch einen Kaufvertrag vom Verkäufer auf einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung oder im Tausch gegen Anteile des Käuferunternehmens übertragen wird. Der Begriff des Unternehmenskaufs wird i.d.R. nur auf Transaktionen angewendet, bei denen der Erwerber das Zielunternehmen vollständig oder zu großen Teilen übernimmt. Oftmals werden bei Unternehmenerwerben auch lediglich einzelne Sparten vom Verkäufer erworben

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenskauf


Etiketten: Unternehmenskauf, Akquisition, Übernahme, Käufer, Kaufvertrag,Verkäufer

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